Mitte Januar wird ein außergewöhnliches Ereignis für Hersteller gefälschter Milchprodukte stattfinden: Ein neues Kennzeichnungssystem für Produkte aus Milch wird in Kraft treten, das die Hersteller dazu verpflichten wird, Produkte nach neuen Standards zu verpacken und zu entwerfen.
Mit anderen Worten, ein Produkt, das aus Pflanzenöl hergestellt wurde, kann jetzt nicht mehr als Butter bezeichnet werden. Gemäß den neuen Vorschriften muss es als „milchhaltiges Produkt mit Milchfettersatz“ gekennzeichnet werden. Die überarbeitete Verordnung sieht besondere Feinheiten bei der Kennzeichnung vor. Nach Ansicht von Experten des Bundesdienstes für die Überwachung des Schutzes der Verbraucherrechte und des menschlichen Wohlergehens sollte der Kennzeichnungstext auf der Verpackung von Milchprodukten in Schriftform vorliegen, deren Größe mindestens zweieinhalb Millimeter beträgt. Und immer auf der Vorderseite des Pakets.
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Gleiches gilt für Schmelzkäse, die oft nur ein „Produkt milchhaltigen Labs“ usw. sind. Diese Änderungen sind auf Änderungen der technischen Vorschriften der Zollunion zurückzuführen, die Sicherheitsmaßnahmen für Milchprodukte vorsieht (ab dem 10.11.2017).